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Antwortschreiben der Stadt Memmingen vom 23. Dezember 2020:

Sehr geehrter Herr Rückl,

vielen Dank für Ihre Wünsche und Anregungen aus Volkratshofen für das Jahr 2021.

Oberbürgermeister Manfred Schilder hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.
Ich kann Ihnen wie folgt Rückmeldung geben:

Lärmschutz A96:

Seitens des Tiefbauamts wurden seit 2018 keine weiteren Planungsschritte unternommen. Das Liegenschaftsamt hatte nochmals den Kontakt mit bestimmten Eigentümern und einer Erbengemeinschaft gesucht, um über einen Verkauf der benötigten Flächen zu sprechen. Nachdem nach wie vor keine Bereitschaft zur Abtretung der Flächen signalisiert wurde, steht das Projekt derzeit stillt. Die beiden Lärmschutzwallanalagen südlich von Volkratshofen auf Höhe des Schlosses Illerfeld und der Lärmschutzwall nördlich der Brücke über die A96 hätten als Gemeinschaftsprojekt der Autobahndirektion und der Stadt Memmingen durchgeführt werden sollen.

Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsbereich:

Anfang November 20 wurde nach eingehender Prüfung und Beteiligung der Polizeiinspektion Memmingen drei großflächige Tempo 30 Zonen in Volkratshofen verkehrsrechtlich angeordnet. Im Vorfeld wurden ausführliche Abstimmungsgespräche mit dem Bürgerausschuss geführt und deren Fragen beantwortet. Der Handlungsspielraum für Geschwindigkeitsbeschränkungen im Ortsbereich wurde dabei im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft. Die Umsetzung der Anordnung durch Aufstellen der Beschilderung erfolgt in den nächsten Wochen und Monaten sukzessive durch den städtischen Bauhof.

Abgebaute Umlaufsperren am Verbindungsweg Oswaltstr./Illerfelder Weg:

Hier ist der Sachstand unverändert. Dem Bürgerausschuss und dem Stadtteilreferenten wurde der Sachverhalt erläutert. Die Umlaufsperren wurden entfernt, weil Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer sowie Radfahrer besonders mit Kinder- oder Lastenanhängern durch diese unzulässig behindert werden, der Weg dadurch also nicht barrierefrei ist. Zusätzlich sind sie in der Dunkelheit mitunter schlecht wahrnehmbar und erschweren den Winterdienst. Die sehr alten Umlaufsperren sind als Verkehrseinrichtung an dieser Stelle nicht mehr zeitgemäß.

Die Bedenken, dass spielende Kinder durch das Fehlen der Umlaufsperren gefährdet werden, werden von Verwaltung und von der Polizeiinspektion nicht geteilt. Fahrzeuge, die den Illerfelder Weg in Fahrtrichtung Osten befahren, können von Fußgängern und Radfahrern rechtzeitig wahrgenommen werden und umgekehrt. In Fahrtrichtung Westen wird am rechten Fahrbahnrand und damit abseits der Einmündung des Fußweges gefahren. Gleiches gilt für Radfahrer, die nach der nun neuen Beschilderung mit „Gehweg Radfahrer frei“ Schritttempo fahren müssen.

Die Umlaufsperren wurden bereits vor rund einem halben Jahr entfernt, seitdem sind keine Probleme bekannt geworden.

Obwohl keine Gefahrenstelle vorliegt, wird das Tiefbauamt im Frühjahr 2021, sobald es die Witterung erlaubt, im Illerfelderweg auf Höhe der Einmündung des Gehweges mit freigegebenem Radverkehr ein Piktogramm des VZ 133-10 „Achtung Fußgänger“ auf die Fahrbahn aufzubringen.

Mobilfunkmast 5G an der Autobahnbrücke Volkratshofen/Illerfeld:

Zunächst ist in tatsächlicher Hinsicht festzustellen, dass mit bestandskräftigem Bescheid vom 02.10.2020 die Errichtung eines Stahlgitters – Mobilfunkmasts, h = 25,00 m mit der dazugehörender Technik auf einer Betonplatte auf dem Flurstück 151/2, Gemarkung Volkratshofen, genehmigt wurde. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn A 96 auf einem privaten Grundstück.

Die Stadt Memmingen ist an diesem Verfahren oder der Auswahl des Standortes nicht beteiligt worden und konnte somit hierauf keinen Einfluss nehmen, sondern wurde lediglich als Genehmigungsbehörde mit der Prüfung des Bauantrags konfrontiert. Da eine bessere Netzabdeckung gerade im Bereich von Fernstraßen ein erklärtes Ziel des Freistaats Bayern und des Bundes ist, können diese Vorhaben bauplanungsrechtlich im Außenbereich grundsätzlich unter erleichterten Bedingungen errichtet werden. Das Vorhaben wurde gemäß Art. 59 Bayer. Bauordnung im vereinfachten Verfahren behandelt. Wir haben unseren Prüfungsumfang (wie bei Mobilfunkmasten üblich) bereits dadurch erweitert, dass wir zusätzlich eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur zum Standort angefordert haben. Die Standortbescheinigung dient als Nachweis, dass vom Mobilfunkmast keine schädlichen Auswirkungen für die Umgebung ausgehen. Selbstverständlich wurde auch die gesetzlich vorgeschriebene Nachbarbeteiligung durchgeführt. Da im eingehenden Verfahren keine Versagungsgründe bekannt geworden sind, bestand ein Rechtsanspruch der Bauherrin auf Erteilung der Baugenehmigung.

Ein anderes Verfahren z. B. eine öffentliche Bekanntmachung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der BayBO nur dann vorgesehen, wenn der Bauherr dies ausdrücklich beantragt, vgl. Art. 66 a BayBO. Die Bauaufsichtsbehörde kann den Bauherrn hierzu nicht verpflichtend. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass nach der vorgesehenen Novellierung der BayBO zum Jahreswechsel zukünftig Funkmasten bis zu 15 Meter (i. d. R. ausreichend für die 5-G Technologie) verfahrensfrei ohne Baugenehmigung errichtet werden können.

Grundsätzlich wird der Mobilfunkmast zur Netzabdeckung der Bundesautobahn errichtet, er verbessert aber wohl auch die Netzabdeckung im Bereich der Gemarkung Volkratshofen. Genauere Informationen liegen der Stadt Memmingen hierzu aber nicht vor. Ein Baubeginn ist uns bisher nicht bekannt, insb. liegt uns im Moment noch keine Baubeginnsanzeige vor.

Pflege des Kirchenweges

Der Kirchenweg wird durch den Bauhof im Rahmen der turnusmäßigen Grünpflege entlang von Straße und Wegen gepflegt. Der Rückschnitt der Sträucher erfolgt in der Regel 2x jährlich im Frühjahr und im Herbst. Eine häufigere Grünpflege gezielt am Kirchenweg ist nicht vorgesehen. Im Frühjahr wird der Schotterbelag des Weges erneuert. Teilweise ragen Sträucher aus den benachbarten Privatgrundstücken in den Weg hinein. Hier sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, den Bewuchs zurückzuschneiden.

ÖPNV – Busanbindung Volkratshofen – Innenstadt

Mit Einführung der Betriebsstufe 1 des Harmonisierungskonzeptes Stadtbus-Regionalbus wurde für die Ortsteile Ferthofen – Volkratshofen durch die Harmonisierung der Stadtbuslinie 2 mit der Regionalbuslinie 966 und entsprechender Taktauffüllung sowie in Kombination mit dem Anrufsammeltaxi AST ein annähernder Stundentakt an Werktagen im Zeitfenster von 06:04 Uhr bis 23:04 Uhr erreicht. Die Fahrzeiten und Haltestellen im Einzelnen können für die Ortsteile Ferthofen und Volkratshofen dem aktualisierten Fahrplanheft 2021 (Seiten 14 – 21) entnommen werden. Dieses kann Online auf  der Homepage der Stadt Memmingen unter der Rubrik ÖPNV/ Fahrplanauskünfte eingesehen werden (https://www.memmingen.de/aktuell-presse/mobilitaet/nahverkehr.html). Die Fahrzeit beläuft sich beispielsweise auf dem Kurs ab Ferthofen 09:04 Uhr mit der Linie 966 und Ankunft am ZOB um 09:25 Uhr auf 21 Minuten. Die Anbindung ist auch im Zuge der etwaigen weiteren Betriebsstufen wie bisher über die Stadtverkehrslinie 2 und die Regionalbuslinie 966 angedacht.

Der Stadtverkehrsvertrag läuft zum 31.12.2022 aus. Somit kann der zuständige Ausschuss für öffentliche Sicherheit, ÖPNV und Verkehr einen Empfehlungsbeschluss zur dann umzusetzenden Betriebsstufe im Wege der Neuausschreibung des Stadtverkehrsvertrags vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung ab dem Haushaltsjahr 2023 aussprechen. Hierfür wurde eine Betriebsstufe 2 mit einem jährlichen Zuschussbedarf von ca. 850.000 € die einen 60 Minuten Takt Montag bis Samstag sowie 120 Minuten Takt an Sonn- und Feiertagen in den Ortsteilen vorsieht, sowie eine Betriebsstufe 3 mit durchgängigen 30 Minuten Takt und voraussichtlichem jährlichen Zuschussbedarf von 1,4 Mio € ausgearbeitet. Aufgrund der stark rückläufigen Fahrgastzahlen während der Pandemie bleibt hierbei bezüglich des tatsächlichen Zuschussbedarfs die weitere Entwicklung der Fahrgastzahlen abzuwarten.

Unabhängig davon soll im Rahmen der Erstellung des integrierten Mobilitätskonzeptes neben einer umfassenden Bestandsaufnahme der verkehrliche Situation sowie der vorhanden Planungsgrundlagen unter Einbezug externer Experten ein Prozess zur Bürgerbeteiligung mit moderierten Planungswerkstätten und einer vorhabenbezogenen Website eingerichtet werden. In diesen Prozess können sich die Stadtteile aktiv einbringen und in Dialog mit den unterschiedlichen Akteuren zur Mobilität im Verkehrsraum Memmingen treten, damit letztendlich eine tragfähige und auf breiter Basis ruhende Lösung gefunden wird. Die vorhabenbezogene Website wird voraussichtlich im Januar 2021 auf der Homepage der Stadt Memmingen unter der Rubrik ÖPNV, Mobilitätsregion eingestellt.

Grundstücktausch Stetter Arial Ortsmitte im Unterdorf

Der schmale Grundstücksstreifen am südlichen Rand des ehem. Stetter-Areals(siehe Lageplan) ist Bestandteil des Straßengrundstücks „An der Schule“ und müsste vor einem Tausch zunächst entwidmet werden. Dies ist jedoch gar nicht notwendig, da am nördlichen Rand der Fl.Nr. 21 bereits jetzt Spielraum besteht. Wie man auf dem Lageplan sieht, erstreckt sich das Straßengrundstück „Im Unterdorf“ deutlich über die bestehende Einfriedung hinaus.

 

Ich wünschen Ihnen, den Mitgliedern des Bürgerausschusses Volkratshofen und allen Angehörigen gesegnete Weihnachtsfeiertage, einen guten Rutsch in das neue Jahr 2021 und vor allem Gesundheit.

Recht herzlichen Dank für Ihr Engagement!

Mit freundlichen Grüßen

I.A.
Michael Birk